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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Zentrum Umzüge“
Firmensitz: Berlin

1. Präambel und Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftspartnerschaften zwischen dem Kunden und Zentrum Umzüge Berlin – Ihrem professionellen Umzugsunternehmen Berlin in der Behaimstraße 54, 13086 Berlin (im Folgenden kurz: Das Umzugsunternehmen Zentrum Umzüge). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.2. Kunden von Zentrum Umzüge und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Private Personen, Behörden, Unternehmer, Vereine und Verbände sein. Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit Zentrum Umzüge Berlin in Ausübung einer privaten sowie gewerblichen Tätigkeit handelt.


2. Vertragsgegenstand & Vertragsschluss

2.1. Zentrum Umzüge wird von dem Kunden beauftragt, entweder eine Entrümpelung Berlin, einen Möbeltransport, einen Privatumzug oder Firmenumzug durchzuführen. Für den Transport stellt das Umzugsunternehmen einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des jeweiligen Auftrages zur Verfügung.

2.2. Der Auftrag beinhaltet die Leistungen, die im jeweiligen Angebot und Rechnung verhandelt und vereinbart worden sind. Nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Angebot gezeichnet und vor Auftragsbeginn an das Umzugsunternehmen Berlin gesendet hat, kommt der Vertrag zustande.

2.3. Bindend für den Vertragsgegenstand ist ebenso das unterzeichnete Umzugsformular oder ein gezeichnetes Umzugsprotokoll, wenn vor dem Auftrag gesonderte Leistungen besprochen oder verhandelt werden.

2.4. Erteilt der Kunde dem Umzugsunternehmen Zentrum Umzüge Berlin den Auftrag für eine Entrümpelung Berlin, wird das Umzugsunternehmen die Entrümpelung des jeweiligen Gegenstandes, der Gegenstände oder einer kompletten Räumlichkeit besenrein durchführen. Die Kosten für Entsorgung müssen im Vorfeld im Angebot geklärt werden.

2.5. Erteilt der Kunde den Auftrag für einen Privatumzug, Firmenumzug oder Möbeltransport, sind alle Leistungen im Angebot enthalten. Das Angebot enthält auch den Preis der jeweiligen Dienstleistungen. Ohne Unterzeichnung des Angebotes kein Vertrag.


3. Zusätzliche Leistungen

3.1. Zusätzliche Leistungen, die nach Auftragserteilung vom Kunden gewünscht werden, müssen schriftlich vereinbart und sind kostenpflichtig.

3.2. Zusätzliche Leistungen bei einer Entrümpelung Berlin, einem Möbeltransport, einem Privatumzug oder Firmenumzug, wie z. B. das Beantragen einer Halteverbotszone, Containerservice, Lagerung & Einlagerung, Renovierungsarbeiten oder Reinigungsarbeiten, müssen separat verhandelt werden oder im Angebot aufgeführt sein.


4. Leistungen

4.1. In den Umzugsleistungen sind grundsätzlich enthalten:

  • Tragen des Umzugsgutes vom Startpunkt zum LKW

  • Aufladen und Sichern des Umzugsgutes

  • Transport vom Umzugsgut zum Zielort

  • Abladen am Zielort

Weitere Leistungen fallen unter Punkt 3 der AGB.


5. Kündigung des Vertrages

5.1. Die Kündigung eines Auftrages ist grundsätzlich immer möglich. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und nachweisbar beim Umzugsunternehmen eingehen. Erfolgt die Kündigung rechtzeitig, mindestens einen Kalendermonat vor Auftragsbeginn, entstehen keinerlei Kosten für den Kunden, außer es wurden bereits Umzugsmaterial, Lagerung, Renovierung oder andere Dienstleistungen in Anspruch genommen.

5.2. Bei einer Kündigung des Auftrages unter 30 Tagen vor Auftragsbeginn ist eine einmalige Stornogebühr in Höhe von 10% der Bruttoauftragsrechnung fällig. Unter 20 Tagen 20%, unter 10 Tagen 30%, unter 5 Tagen 50%. Bei Kündigung unter 24 Stunden vor Auftragsbeginn wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.


6. Trinkgelder

6.1. Trinkgelder für Möbelpacker, Umzugshelfer oder Fahrer dürfen nicht mit der eigentlichen Rechnung verrechnet werden.


7. Erstattung von Umzugskosten

7.1. Sollte der Auftraggeber Anspruch auf Umzugskostenerstattung durch Dritte haben, z. B. Jobcenter Umzüge, muss die entsprechende Stelle direkt an Zentrum Umzüge Berlin überweisen.


8. Sicherung besonders empfindlicher Güter

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche Gegenstände jeder Art, elektronische Geräte und hoch empfindliche Geräte wie Waschmaschinen, Fernseher, Kühlschränke oder Geschirrspüler für den Transport oder Umzug zu sichern. Das Umzugsunternehmen ist nicht verpflichtet, die Sicherung zu überprüfen.

8.2. Ist im Angebot separat vereinbart, dass das Umzugsunternehmen alle Transportgüter sichert, wird dies durchgeführt.


9. Haftung und Mängel

9.1. Das Umzugsunternehmen übernimmt keine Haftung für bereits beschädigte Gegenstände, insbesondere Möbel und elektronische Geräte.

9.2. Haftung besteht, wenn Möbelpacker oder Umzugshelfer fahrlässig Schäden verursachen. Schäden werden über die Versicherung reguliert.

9.3. Der Kunde hat dem Umzugsunternehmen alle Gegenstände am Zielort nach Abladen und ggf. Aufstellen im neuen Objekt abzunehmen. Die Abnahme erfolgt in schriftlicher Form. Ein späterer Reklamationsversuch ist dann nicht mehr möglich.

9.4. Der Kunde verpflichtet sich, die transportierten Gegenstände, Geräte und Möbel sofort nach Abladen und Aufstellen zu besichtigen. Mängel sind in das Abnahmeprotokoll einzutragen.

9.5. Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei Ablieferung des Umzugsgutes gemeinsam mit dem Möbelspediteur festgestellt werden, spätestens jedoch am Tag danach schriftlich gemeldet. Nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich nachgemeldet werden.


10. Missverständnisse

10.1. Sämtliche Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten. Möbelpacker, Umzugshelfer und Fahrer dürfen keine Vereinbarungen treffen; dies obliegt allein der Geschäftsführung.


11. Prüfungspflicht des Auftraggebers bei Abholung und Lieferung

11.1. Bei Abholung und Lieferung von Gütern jeglicher Art ist der Kunde verpflichtet, diese auf Vollständigkeit zu prüfen, sodass keine vereinbarten oder beweglichen Gegenstände zurückbleiben.


12. Fälligkeit Entgelt

12.1. Die Fälligkeit des Entgelts wird im Angebot vereinbart. Es kann eine Anzahlung zwischen 25–50% oder eine vollständige Bezahlung bei Auftragserteilung vereinbart werden. Ebenso kann eine Anzahlung erst erhoben werden, wenn die Gegenstände und Möbel aufgeladen sind, sofern dies vorher vereinbart wurde.

12.2. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder kann diese vor Abladen am Zielort nicht leisten, ist das Umzugsunternehmen berechtigt, die Möbel und Gegenstände anzuhalten und auf Kosten des Kunden einzulagern, bis die vollständige Bezahlung erfolgt.


13. Einlagerung von Gegenständen bei Nichtzahlung

13.1. Im Falle der Einlagerung bei Nichtzahlung wird eine Lagermiete für 8 Wochen vereinbart. Nach Ablauf der 8 Wochen ab Tag der Einlagerung können alle Gegenstände durch das Umzugsunternehmen verkauft werden.

13.2. Die Lagerbedingungen werden dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.


14. Gerichtsstand

14.1. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Umzugsunternehmen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist das Gericht zuständig, wo das Umzugsunternehmen Zentrum Umzüge Berlin seinen Firmensitz hat.

14.2. Sollte Zentrum Umzüge den Firmensitz während einer Streitigkeit verlegen, kann der Streitfall bei laufendem Verfahren verlegt werden.


15. Rechtsprechung

15.1. Es gilt deutsches Recht.


16. Mündliche Nebenabreden

16.1. Mündliche Nebenabreden sind ungültig und bedürfen einer schriftlichen Form.


17. Datenschutz

17.1. Wir verpflichten uns, Ihre personenbezogenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

17.2. Ihre Daten werden weder zu Werbezwecken noch für andere Zwecke missbraucht.

17.3. Ihre Daten werden lediglich für die Zwecke der Buchhaltung verwendet.


18. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen AGB ungültig oder rechtlich unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Es tritt dann eine Bestimmung in Kraft, die der beidseitig gewollten am nächsten kommt.


AGB Zentrum Umzüge Berlin – Stand 01.11.2023