Allgemeine Geschäftsbedingungen 2023 von der Firma Zentrum Umzüge Berlin
1.Präambel und Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Zentrum Umzüge Berlin An der Kappe 62A in 1383 Berlin (im Folgenden kurz: Das Umzugsunternehmen der Zentrum Umzüge). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.2 Kunden von Zentrum Umzüge und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Private Personen, Behörden, sowie Unternehmer, Vereine und Verbände sein. Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit Zentrum Umzüge Berlin in Ausübung einer privaten sowie ihrer gewerblichen, beruflichen Tätigkeit handelt.
- Vertragsgegenstand & Vertragsschluss
2.1.Zentrum Umzüge wird von dem Kunden beauftragt, entweder eine Entrümpelung, einen Transport oder einen Umzug durchzuführen. Für den Transport und Umzug stellt das Umzugsunternehmen einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des jeweiligen Auftrages zur Verfügung.
2.2. Der Auftrag beinhaltet die Leistungen, die im jeweiligen Angebot und Rechnung verhandelt und vereinbart worden sind. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Angebot gezeichnet und vor Auftragsbeginn an das Umzugsunternehmen gesendet hat.
2.3. Bindend für den Vertragsgegenstand ist ebenso das unterzeichnete Umzugsformular oder ein gezeichnetes Umzugsprotokoll, wenn vor dem Auftrag, jedoch das Angebotszeichnung, gesonderte Leistungen besprochen oder verhandelt werden.
2.4. Erteilt der Kunde dem Umzugsunternehmen Zentrum Umzüge Berlin den Auftrag, dass es lediglich nur eine Entrümpelung durchführen soll, wird das Umzugsunternehmen die Entrümpelung des jeweiligen Gegenstandes, Gegenstände oder die komplette Entrümpelung einer Räumlichkeit vornehmen und zwar besenrein. Wird eine Entrümpelung vereinbart, so sollten die Kosten für die Entsorgung im Vorfeld im Angebot geklärt werden.
2.5. Erteilt der Kunde dem Umzugsunternehmen Zentrum Umzüge Berlin den Auftrag, dass es einen Transport oder einen Umzug durchführen soll, so sind alle Leistungen hierfür im Angebot enthalten und von dem Kunden gegenzuzeichnen. Das Angebot enthält auch den Preis der jeweiligen Dienstleistungen. Ohne Unterzeichnung des Angebotes kein Vertrag.
- Zusätzlich Leistungen
3.1. Zusätzliche Leistungen, die nach Auftragerteilung vom Kunden gewünscht werden, müssen schriftlich vereinbart werden und sind kostenpflichtig.
3.2.Zusätzliche Leistungen bei einer Entrümpelung, einem Transport oder Umzug wie z.B. das beantragen einer Halteverbotszone, der Containerservice, sowie Einlagerungen, Renovierungsarbeiten und Reinigungsarbeiten müssen separat verhandelt werden oder im Angebot mitaufgeführt sein.
4.Leistungen
4.1.In den Umzugsleistungen sind grundsätzlich enthalten:
- Das Tragen des Umzugsgut vom Startpunkt zum LKW
- Das Aufladen und das Sichern des Umzugsgut
- Den Transport vom Umzugsgut zum Zielort
- Das Abladen am Zielort in dem neuen Objekt
Alle weitere Leistungen, fallen unter Punkt 3 der AGB und müssen gesondert vereinbart werden oder bereits im Angebot enthalten sein.
5.. Kündigung des Vertrages
5.1. Die Kündigung eines Auftrages ist grundsätzlich immer möglich. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und nachweisbar bei dem Umzugsunternehmen eingehen. Geht die Kündigung rechtzeitig, also einen Kalendermonat vor dem Auftragsbeginn ein, so entstehen keinerlei Kosten für den Kunden. Es sei denn er hat schon Umzugsmaterial oder Umzugskosten, oder eine andere Dienstleistung wie Einlagerung, Renovierung oder Reinigung erhalten.
5.2. Bei einer Kündigung des Auftrages unter 30 Tagen vor dem Auftragsbeginn ist eine einmalige Stornogebühr in Höhe von 10% der Bruttoauftragsrechnung an das Umzugsunternehmen zu bezahlen. Bei einer Kündigung von unter 20 Tagen vor dem Auftragsbeginn in eine einmalige Stornogebühr in Höhe von 20% zu bezahlen. Bei einer Kündigung von unter 10 Tagen vor Auftragsbeginn ist eine Stornogebühr von 30% der Bruttoauftragsrechnung wie im Angebot zu bezahlen. Der Punkt 5.1. bleibt davon unberührt. Bei einer Kündigung unter 5 Tagen vor Auftragsbeginn, wird eine einmalige Stornogebühr von 50% des Auftragsvolumens fällig. Sollte der Kunde unter 24 Stunden vor Auftragsbeginn den Auftrag kündigen wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
- Trinkgelder
6.1.Trinkgelder für Möbelpacker, Umzugshelfer oder Fahrer dürfen nicht mit der eigentlichen Rechnung vom Umzugsunternehmen verrechnet werden.
- Erstattung von Umzugskosten
7.1. Sollte der Auftraggeber einen Anspruch auf eine Umzugskostenerstattung durch eine dritte Partei haben. Sei es durch en Arbeitsgeber oder einem Jobcenter, dann steht er in der Verpflichtung, die entsprechende Stelle dazu aufzufordern, die jeweilige Umzugsvergütung abzüglich bereits möglicher geleisteter Anzahlung direkt an das Umzugsunternehmen Zentrum Umzüge zu überweisen.
- Sicherung besonders empfindlicher Güter
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche Gegenstände jeder Art, sowie elektronische Geräte oder Teile sowie an hoch empfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Fernseher, Kühlschränke sowie Geschirrspüler für den Transport oder Umzug zu sichern, oder ggf. sichern zu lassen. Zur Überprüfung einer fachgerechten Sicherung oder der Sicherung selbst ist das Umzugsunternehmen nicht verpflichtet. Ausgenommen 8.2.
8.2. Ist im Angebot separat und extra vereinbart, dass das Umzugsunternehmen alle Transportgüter oder Umzugsgüter sichert, so wird das Umzugsunternehmen die Sicherung aller Güter vornehmen.
- 9. Haftung und Mängel
9.1.Das Umzugsunternehmen übernimmt keinerlei Haftung für bereits beschädigte Gegenstände jeglicher Art, insbesondere Möbel und elektronische Geräte. Besonders dann nicht, wenn es sich um versteckte Schäden handelt, die nicht durch den Transport aufgetreten sind.
9.2.Das Umzugsunternehmen haftet jedoch, wenn seine Möbelpacker oder Umzugshelferm versehentlich, also fahrlässig für einen Schaden an einem Gegenstand des Kunden bei dem Tragen oder dem Transport verursachen. Das Umzugsunternehmen wird in diesem Fall dem Kunden sofort Bescheid geben und den Schaden über die Versicherung regulieren.
9.3. Der Kunde hat dem Umzugsunternehmen alle Gegenstände am Zielort nach Abladen und ggf. Aufstellen im neuen Objekt abzunehmen. Die Abnahme erfolgt in schriftlicher Form. Ein späterer Reklamationsversuch ist dann zwecklos.
9.4. Der Kunde verpflichtet somit die transportierten Gegenstände, Geräte und Möbel sofort nach Abladen und Aufstellen zu besichtigen. Mängel hat er in das Abnahmeprotokoll zu schreiben.
- Missverständnisse
10.1. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden sämtliche Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Umzugshelfer oder Möbelpacker sowie Fahrer sind nicht berechtigt, Vereinbarungen zu treffen. Das ist lediglich die Geschäftsführung.
- Prüfungspflicht des Auftraggebers bei Abholung und Lieferung
11.1. Bei Abholung und Lieferung von Gütern jeglicher Art ist der Kunde dazu verpflichtet, diese auf Vollständigkeit zu prüfen. So, dass keine bewegliche und vereinbarte Sache stehen gelassen wird.
12-Fälligkeit Entgelt
12.1 Die Fälligkeit vom Entgelt, wird im Angebot vereinbart. Es kann eine Anzahlung zwischen 25-50% sein oder eine vollständige Bezahlung bei Auftragserteiligung. Ebenso kann eine Anzahlung erst erhoben werden, wenn die Gegenstände und Möbel aufgeladen sind, sofern es vorher vereinbart worden ist.
12.2.Gerät der Kunde mit der Zahlung im Verzug oder kann diese vor Abladen am Zielort, also im neuem Objekt den Restbetrag der Rechnung nicht bezahlen, so ist das Umzugsunternehmen berechtigt, die Möbel und Gegenstände anzuhalten und auf Kosten des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung einzulagern.
- Einlagerung von Gegenständen bei Nichtzahlung
13.1. Im Falle der Einlagerung bei Nichtzahlung wird eine Lagermiete für 8 Wochen vereinbart. Nach Ablauf der 8 Wochen ab Tag der Einlagerung, können alle Gegenstände durch das Umzugsunternehmen verkauft werden.
13.2. Die Lagerbedingungen werden dem Kunden (ALB) auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
- Gerichtstand
14.1.Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden, dem Umzugsunternehmen und die sich aus diesem Vertrag ergeben ist das Gericht zuständig, wo das Umzugsunternehmen Zentrum Umzüge Berlin seinen Firmensitz hat.
14.2. Sollte Zentrum Umzüge den Firmensitz während einer Streitigkeit verlegen, dann kann das Umzugsunternehmen den Streitfall bei einem laufenden Verfahren verlegen lassen.
- Rechtssprechung
15.1. Es gilt deutsches Recht.
- Mündliche Nebenabreden
16.1 Mündliche Nebenabreden sind ungültig und bedürfen einer schriftlichen Form.
- Datenschutz
17.1 Wir verpflichten uns ihre Personenbezogenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln
17.2. Ihre Daten werden weder zu Werbezwecken, noch für andere Zwecke missbraucht.
17.3. Ihre Daten werden lediglich für die Zwecke der Buchhaltung verwendet.
- Salvatorische Klausel.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen AGB ungültig sein, oder rechtlich unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Es tritt dann eine Bestimmung ein, die der beidseitig gewollten am nächsten kommt.
AGB Zentrum Umzüge Berlin 01.11.2023